CSU durch Masken-Deals moralisch diskreditiert – Provisionen von Sauter und Nüßlein laut BGH vom Gesetz noch gedeckt
Die ehemaligen CSU-Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein dürfen die hohen Provisionen behalten, die sie im Zuge der CSU-Maskenaffäre kassiert haben. Der Bundesgerichtshof verwarf die Beschwerden der Münchner Generalstaatsanwaltschaft in letzter Instanz. Sauter hatte für die Beschaffung von Corona-Schutzmasken eine Gewinnbeteiligung von 1,24 Millionen Euro erhalten; Nüßleins Honorar betrug 660.000 Euro.
AfD im Landtag Bayern